Wann EMS nicht geeignet ist

Hinweiszeichen zu Gegenanzeigen

Die meisten Texte über EMS handeln davon, was es kann. Dieser handelt davon, wann es nicht in Frage kommt. Das ist der kürzere, aber wichtigere Text.

Warum es überhaupt Gegenanzeigen gibt

EMS arbeitet mit elektrischen Impulsen im Körper. Das ist bei gesunden Erwachsenen unproblematisch, weil die Impulse schwach sind und oberflächlich bleiben. Es wird dort relevant, wo im Körper etwas anderes ebenfalls auf elektrische Signale reagiert oder wo Gewebe nicht belastet werden soll.

Die klaren Gegenanzeigen

Bei diesen Punkten wird EMS nicht angewendet:

  • Herzschrittmacher, implantierter Defibrillator oder ein anderes aktives Implantat. Das ist die wichtigste Gegenanzeige überhaupt. Ein äußerer Impuls kann die Funktion eines solchen Geräts stören. Hier gibt es keine niedrige Stufe, bei der es ausnahmsweise geht.
  • Schwangerschaft. Unabhängig von der Woche und unabhängig davon, wo die Elektroden liegen.
  • Epilepsie oder ein anderes Anfallsleiden.
  • Herzrhythmusstörungen und schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
  • Thrombose oder bekannte Neigung dazu.
  • Akute Infektionen und Fieber.
  • Krebserkrankung, laufend oder in Behandlung.
  • Metallimplantate im Anwendungsbereich.
  • Offene Wunden, Ausschlag, Ekzeme, frische Narben oder Sonnenbrand an der Stelle, an der die Elektroden liegen.
  • Verminderte Empfindung der Haut, etwa bei einer Nervenschädigung. Wer nicht spürt, ob eine Stufe zu hoch ist, hat keine Rückmeldung.

Wann ärztliche Rücksprache vorher nötig ist

Diese Punkte bedeuten nicht automatisch nein, aber sie gehören vorher besprochen:

  • Nach einer Geburt, auch wenn sie länger zurückliegt. Mehr dazu im eigenen Artikel EMS nach der Schwangerschaft
  • Während der Stillzeit
  • Bluthochdruck, auch behandelt
  • Diabetes, besonders bei Nervenbeteiligung
  • Chronische Rückenleiden oder Bandscheibenvorfall
  • Nach einer Operation im Anwendungsbereich
  • Bei laufender Medikation, die Muskeln oder Nerven beeinflusst

Unter 18 Jahren ist EMS nicht vorgesehen.

Was während der Anwendung ein Abbruchgrund ist

Schalte ab, wenn Folgendes auftritt:

  • Schmerz, nicht nur ein ungewohntes Gefühl
  • Schwindel oder Übelkeit
  • Herzstolpern oder das Gefühl, dass der Puls unregelmäßig geht
  • Hautrötung, die nach der Anwendung nicht innerhalb einer Stunde zurückgeht
  • Brennen oder Stechen an einer einzelnen Stelle statt einer flächigen Anspannung

Bei den ersten drei Punkten gilt: abschalten und ärztlich abklären lassen. Nicht am nächsten Tag noch einmal probieren, um zu sehen, ob es wieder passiert.

Der häufigste Denkfehler

„Ich fange auf einer niedrigen Stufe an, dann ist es sicher." Das stimmt für die Verträglichkeit, aber nicht für die Gegenanzeigen. Ein Herzschrittmacher ist auf Stufe 1 genauso wenig vereinbar wie auf Stufe 19. Die Liste oben ist kein Vorsichtsvermerk fürs Kleingedruckte, sondern eine Ja-Nein-Entscheidung.

Warum wir das so ausführlich schreiben

Man könnte das kürzer halten. Ein Satz im Kleingedruckten wäre rechtlich vermutlich ausreichend.

Der Grund, warum es hier trotzdem ausführlich steht: Ein Produkt, das jemand nicht verwenden darf, verkauft man besser nicht an ihn. Eine Rücksendung ist billiger als ein Gesundheitsproblem, und ein Text, der Nachteile verschweigt, ist am Ende auch nur ein Text, dem man nichts glaubt.

Wenn du unsicher bist, ob einer der Punkte auf dich zutrifft: frag deine Ärztin oder deinen Arzt. Das ist keine Floskel am Textende, sondern der einzige Weg, das sicher zu klären.